Firmpaten
Paten
"Einem Täufling ist, soweit dies geschehen kann, ein Pate zu geben; dessen Aufgabe ist es, dem erwachsenen Täufling bei der christlichen Initiation beizustehen bzw. das zu taufende Kind zusammen mit den Eltern zur Taufe zu bringen und auch mitzuhelfen, daß der Getaufte ein der Taufe entsprechendes christliches Leben führt und die damit verbundenen Pflichten getreu erfüllt" (c. 872 CIC).
Die Paten sind – wie die Eltern – "verpflichtet, durch Wort und Beispiel ihre Kinder im Glauben und in der Praxis christlichen Lebens zu bilden" (c. 774 § 2 CIC).
Die Eltern können
- einen Paten oder
- eine Patin oder auch
- einen Paten und eine Patin
für diesen Dienst beauftragen.
Bei der Firmung soll dem Firmling "ein Pate zur Seite stehen; dessen Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, daß der Gefirmte sich wie ein wahrer Zeuge Christi verhält und die Verpflichtungen, die mit diesem Sakrament verbunden sind, getreu erfüllt" (c. 892 CIC). Es empfiehlt sich, dass diesen Dienst der Taufpate übernimmt (c. 893 § 2 CIC).
Um das Patenamt bei der Taufe oder bei der Firmung zu übernehmen, gelten folgende Voraussetzungen:
- mind. 16 Jahre alt
- Taufe, Firmung, Eucharistieempfang
- Führung eines christlichen Lebens
- nicht mit kirchlichen Strafen belegt
- nicht Vater oder Mutter des Täuflings.
Nichtkatholische Christen können grundsätzlich nicht Pate bei der Taufe oder Firmung werden. "Ein Getaufter, der einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft angehört, darf nur zusammen mit einem katholischen Paten, und zwar nur als Taufzeuge [bzw. Firmzeuge], zugelassen werden." (c. 874; vgl. c. 893 CIC).
Firmpaten die ihren Wohnsitz außerhalb der St. Marien Pfarrei haben, werden gebeten, eine Taufbescheinigung der Wohnsitzpfarrei als Nachweis für Taufe und Firmung einzureichen.